Registrieren Sie Ihr STEVENS Bike
Herzlich willkommen zur Rad-Registrierung und herzlichen Dank, dass Sie sich für ein STEVENS Bike aus Hamburg entschieden haben.
Die Online-Registrierung Ihres STEVENS Bikes durch Sie oder Ihren Händler hat viele Vorteile:
- Profitieren Sie bei fristgerechter Registrierung von bis zu 6 Jahren Garantie auf STEVENS Fahrradrahmen und STEVENS Fahrradgabeln - gemäß den geltenden Garantiebedingungen.
- Sie erhalten unverzüglich eine Benachrichtigung im Falle eines Produktrückrufs oder uns bekannt werdender Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Ihrem STEVENS Bike-Modell.
- Registrierte Räder sind im Fall eines Diebstahls dem Eigentümer leichter zuzuordnen, wenn sie - etwa von der Polizei - wiedergefunden werden. Die Registrierung dient daher als Alternative oder Ergänzung zum Fahrradpass.
- Sie werden im Bedarfsfall über technische Upgrades informiert.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und unbeschwerte Kilometer mit Ihrem STEVENS Bike!
Garantiebedingungen
Die STEVENS Vertriebs GmbH, Asbrookdamm 35, 22115 Hamburg (nachfolgend „wir“), gewährleistet für die STEVENS Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes Qualität und Haltbarkeit. Wir garantieren privaten Endkunden (nachfolgend: „Kunde“), die ein STEVENS Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike gekauft haben, nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen, dass Rahmen und Gabel des STEVENS Fahrrads bzw. Pedelecs/E-Bikes während der Garantiezeit frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Produkthaftungsgesetzen oder gegenüber dem jeweiligen Verkäufer aus der jeweils geltenden Mängelgewährleistung werden von dieser Garantie nicht berührt.
Welche Teile und Schäden sind von der Garantie erfasst und wie lange ist die Garantiezeit?
Ein STEVENS Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike ist ein von uns aus verschiedenen Komponenten und Marken-Zubehörteilen (im Folgenden: „Bauteile“) namhafter Hersteller zusammengestelltes Produkt. Die Garantie erstreckt sich nur auf STEVENS Fahrradrahmen und STEVENS Fahrradgabeln (im Folgenden: „Garantiegegenstände“) des STEVENS Fahrrades bzw. Pedelecs/E-Bikes und gilt für 6 Jahre ab Datum des Verkaufs an den privaten Erstkäufer. Komponenten anderer Hersteller, insbesondere Fahrradgabeln von Drittanbietern, sind nicht Gegenstand dieser Garantie.
Welche Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme der Garantie?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser STEVENS Garantie ist eine bestehende Registrierung Ihres Fahrrades bzw. Pedelecs/E-Bikes unter: portal.stevensbikes.de
Die Durchführung von Garantieleistungen führt weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Garantiezeit.
Ausgenommen von der Garantie sind gewöhnlicher Verschleiß und Schäden an den Garantiegegenständen, die durch einen von den bestimmungsgemäßen Bestimmungen/Vorgaben abweichenden Gebrauch verursacht wurden (siehe Handbuch/Bedienungsanleitung – Kapitel „Allgemeine Sicherheitshinweise“ und „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“).
Insbesondere besteht kein Garantieanspruch bei Schäden, die durch mangelnde Pflege, nicht durchgeführte Wartungen (gemäß Handbuch), Sturz, Überbelastung durch zu hohe Beladung, unsachgemäße Montage (Nichteinhaltung der Montagevorschriften der Komponentenhersteller) sowie durch An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten an das STEVENS Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike, die nicht vom jeweiligen Hersteller autorisiert sind, entstanden sind.
Die Beschichtung und/oder Lackierung der Garantiegegenstände unterliegt naturgemäß einer Beanspruchung während der Nutzungsdauer und kann verschleißen, ausbleichen bzw. leicht beschädigt werden. Dieser Verschleiß oder derartige Beschädigungen durch mechanische Beanspruchung (z. B. Kratzer durch groben Kontakt mit anderen Gegenständen) sind von der Garantie ausgeschlossen.
Was sind unsere Garantieleistungen?
Sollte ein Garantiegegenstand innerhalb der Garantiezeit einen Defekt, Material- und/oder Verarbeitungsfehler aufweisen, werden wir diesen nach unserer Wahl durch einen neuen ersetzen (Neulieferung) bzw. den Garantiegegenstand selbst instandsetzen oder durch einen von uns beauftragten STEVENS Fachhändler instandsetzen lassen.
Eine Neulieferung kann in Bezug auf Modell, Maße und Farbe von dem ursprünglichen Fahrrad abweichen. Entsprechendes gilt für den Fall der Instandsetzung in Bezug auf die dazu verwandten Bauteile bzw. Anbauteile.
Im Garantiefall tragen wir die Materialkosten, nicht aber Versandkosten und etwaige Montagekosten; diese hat der Kunde selbst zu tragen und direkt mit dem STEVENS Fachhändler abzurechnen. Führen wir die Instandsetzung im Auftrag des STEVENS Fachhändlers durch, so rechnen wir die Kosten der Instandsetzung mit dem STEVENS Fachhändler ab, der sie an den Kunden weiterberechnet.
Welche Garantiebedingungen sind sonst noch zu beachten?
Die STEVENS Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den privaten Endkunden, der das Fahrrad aus erster Hand, d. h. selbst im Handel erworben hat (Erstkäufer).
Garantieansprüche bestehen nur bei Vorlage des originalen Kaufbeleges des Kunden mit Kaufdatum und einer Kopie des vollständig ausgefüllten Fahrradpasses, des Übergabeprotokolls (Vordrucke befinden sich im Handbuch zum Fahrrad).
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn der Kunde den Garantiefall innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden bei einem STEVENS Fachhändler anzeigt und diesem durch Übergabe oder Einsendung des Produkts die Gelegenheit gegeben hat, eine Fehleranalyse durchzuführen.